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Regierungsratsbeschluss

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Traktandentitel Neukonzessionierung Wasserkraftwerk Aarau: Vereinbarung der Kantone Solothurn und Aargau mit der IBAarau Kraftwerk AG über den Verzicht der Ausübung des den Kantonen zustehenden Heimfallrechts und die von der Konzessionärin dafür zu leistende Entschädigung
Sitzungsdatum 20.10.2014
Beschluss-Nr. 2014/1805
Federführung Bau- und Justizdepartement
Geschäftsart Sachgeschäft
Dokumente nicht öffentlich