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Regierungsratsbeschluss

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Traktandentitel Neukonzessionierung Wasserkraftwerk Gösgen: Vereinbarung der Kantone Solothurn und Aargau mit der Alpiq Hydro Aare AG über den Verzicht der Ausübung des den Kantonen zustehenden Heimfallrechts und die von der Konzessionärin dafür zu leistende Entschädigung
Sitzungsdatum 27.02.2018
Beschluss-Nr. 2018/249
Federführung Bau- und Justizdepartement
Geschäftsart Sachgeschäft
Dokumente nicht öffentlich